Datenschutzerklärung — VS Haus Mitarbeiter-App

Stand: Juli 2026

1. Wer ist verantwortlich?

Die VS Haus Mitarbeiter-App wird von Ihrem Arbeitgeber (dem Gebäudedienstleistungs- bzw. Hausmeisterbetrieb, der VS Haus einsetzt) bereitgestellt. Ihr Arbeitgeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die in der App verarbeiteten Daten.

Betreiber der Software und Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO: VebiSoft — Inhaber Vebi Fejzuli, Ernst-Heinkel-Straße 14, 71404 Korb, Deutschland. Kontakt: info@vebisoft.com.

2. Welche Daten verarbeitet die App?

Die App verarbeitet ausschließlich Daten, die für die Arbeit benötigt werden:

  • Anmeldedaten (Benutzername, PIN/Passwort — verschlüsselt übertragen)
  • Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pausen) und zugewiesene Aufträge
  • Fotos, die Sie als Leistungsnachweis von Objekten aufnehmen
  • Fahrtenbuch-Einträge (falls Sie ein Firmenfahrzeug führen)
  • Abwesenheiten (Urlaub, Krankheit — ohne Diagnosen)
  • Material-Meldungen (falls im Betrieb aktiviert)
  • Standort nur punktuell beim Ein-/Ausstempeln bzw. Fahrtbeginn/-ende, nur wenn Ihr Betrieb die Funktion aktiviert hat und Sie am Gerät zustimmen. Es findet keine fortlaufende Ortung und kein Tracking im Hintergrund statt.

Die App enthält keine Werbung, kein Tracking zu Werbezwecken und verkauft keine Daten.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

  • Arbeitszeiterfassung: gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. ArbZG, § 17 MiLoG)
  • Einsatzplanung und Leistungsnachweis: Durchführung des Arbeitsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, § 26 BDSG)
  • Fahrtenbuch: steuerliche Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
  • Standort beim Stempeln: Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), jederzeit in den Geräteeinstellungen widerrufbar

4. Wo werden die Daten gespeichert?

Datenbank und Dateispeicher werden in der EU betrieben (AWS-Region Frankfurt, eu-central-1, über Supabase). Das Applikations-Hosting erfolgt über Vercel (EU-Standardvertragsklauseln, Funktionsausführung in Frankfurt). E-Mails werden über Brevo (EU) versendet. Übertragungen sind TLS-verschlüsselt; die Daten Ihres Betriebs sind auf Datenbankebene strikt von anderen Betrieben getrennt.

5. Wie lange werden Daten gespeichert?

  • Arbeitszeitnachweise: mindestens 2 Jahre (§ 17 MiLoG, § 16 ArbZG)
  • Steuer- und lohnrelevante Daten: bis zu 10 Jahre (§ 147 AO)
  • Übrige Daten: solange das Arbeitsverhältnis besteht bzw. der Zweck es erfordert

Über konkrete Löschfristen entscheidet Ihr Arbeitgeber als Verantwortlicher.

6. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber; der Betreiber unterstützt ihn bei der Umsetzung. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren.

7. Berechtigungen der App

  • Kamera / Fotos: nur zum Aufnehmen bzw. Auswählen von Leistungsnachweis-Fotos — auf Ihre Auslösung hin
  • Standort (nur bei Nutzung der App): optional, ausschließlich beim Ein-/Ausstempeln bzw. Fahrtstart/-ende, falls im Betrieb aktiviert und von Ihnen erlaubt
  • Mitteilungen: optional, für Hinweise zu Einsätzen und Freigaben

8. Kontakt

Fragen zum Datenschutz in der App: zuerst an Ihren Arbeitgeber; technische Fragen an VebiSoft, info@vebisoft.com.